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Unser Anspruch
Die landmark power concepts GmbH ist ein starker Partner für innovative Produktlösungen am Markt für erneuerbare Energien.
Das Unternehmen gehört zu den führenden Anbietern speziell in der Solarbranche.
Gemeinsam mit etablierten Partnern verwirklichen wir Ihr Projekt.
Unsere Qualität
Der schnelllebige Markt erfordert innovative Ideen und Lösungen.
Effizienz, ökologische und ökonomische Nachhaltigkeit stehen für uns im Fordergrund.
Unsere Produkte werden von führenden Herstellern produziert. So können auch Sie als Kunde sicher sein, Markenqualität zu erhalten.
Unser Service
Für uns steht der Kunde im Mittelpunkt. Gemeinsam mit Ihnen möchten wir Ihr Projekt verwirklichen.
Händler und Installateure profitieren von unserem Partnerprogramm. Von der Auslegung, dem Angebot bis hin zu Finanzierung und Versicherung bekommen Sie bei uns alles aus einer Hand.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Pure Energy
Bei der Windenergie handelt es sich um die kinetische Energie der bewegten Luftmassen der Atmosphäre. Sie ist eine indirekte Form der Sonnenenergie und zählt deshalb zu den erneuerbaren Energien.
Die Windenergie-Nutzung ist eine der ältesten Formen, Energie aus der Umwelt zu schöpfen, und war bereits im Altertum bekannt.
Entstehung von Wind
Die ungleichmäßige Einstrahlung der Sonnenenergie auf die Erdoberfläche bewirkt eine unterschiedliche Erwärmung der Atmosphäre, der Wasser- und der Landmassen. Durch die hierbei entstehenden Temperatur- und damit auch Druckunterschiede geraten die Luftmassen in Bewegung.
Anwendungen
Die Windenergie wird seit Jahrhunderten vom Menschen für seine Zwecke genutzt. Es kam zum einen zur Nutzung des Windes zur Fortbewegung mit Segelschiffen oder Ballons. Zum anderen wurde die Windenergie zur Verrichtung mechanischer Arbeit mit Hilfe von Windmühlen und Wasserpumpen genutzt.
Nach der Entdeckung der Elektrizität und der Erfindung des Generators lag auch der Gedanke der Nutzung der Windenergie zur Stromerzeugung nahe.
International gehört Deutschland vor Spanien, den USA und Indien zu den größten Nutzern von Windenergie zur Erzeugung von elektrischem Strom
Wir sind anders als andere!
Heute ist es ein Leichtes, dem Kunden Solarmodule und Zubehör zu beschaffen. Die Anzahl der Modulanbieter wächst jährlich, ebenso wie die Anzahl der Händler. Da ist es gar nicht so leicht, einen verlässlichen Partner mit fairen Konditionen zu finden. Doch warum suchen, wenn Sie hier alles aus einer Hand bekommen können?
Zeit ist Geld!
Sie haben viele Kundenanfragen und es fehlt die Zeit diese schnell abzuarbeiten? Sobald die Angebote erstellt sind, zögert der Kunde, weil es mit der Finanzierung nicht klappt?
Warum lassen Sie uns Ihnen diese Aufgaben nicht abnehmen? Dann haben Sie wertvolle Zeit gewonnen und können diese Ihrem Kerngeschäft widmen!
Immer schön fair bleiben!
Wir bieten Ihnen ein hervorragendes Preis-Leistungsverhältnis. Oft wird um einige Cent gefeilscht, um den günstigsten Preis zu bekommen. Jedoch ist fast immer der Aufwand dafür größer, als die Kosteneinsparungen.
Deswegen pflegen wir unsere Verbindungen zu den Markenherstellern. Wir bieten neben günstigen Modul- und Zubehörpreisen, einen weiterführenden Service, den Sie so kaum finden werden.
Treue lohnt sich!
Wir haben feste Lieferanten, sodass wir Ihnen ein beständiges Produktprogramm bieten können. Das schafft Sicherheit und Vertrauen. Nicht nur unsere Treue lohnt sich, Ihre auch! Sie helfen uns mit kontinuierlichen Abnahmen noch bessere Konditionen bei den Lieferanten zu bekommen. Und das bedeutet für Sie auch günstigere Einkaufspreise und eine größere Gewinnspanne!
WICHTIGE INFO
Für alle Kunden, die dieses Jahr keine Anlage mehr installieren können, empfehlen wir die Installation gleich Anfang 2010!
Green Energy
Bioenergie ist ein Oberbegriff für die energetische Nutzung von Biomasse und Biogas. Durch die Verwendung von Biomasse und Biogas als Energieträger ist die Bioenergie eine ökologische und günstige Energiequelle.
Bei der Bildung der Biomasse/Biogas wird die Energie der Sonnenstrahlung durch die Pflanzen mittels Fotosynthese genutzt und in Form von organischem, energiereichem Material gespeichert. Anders die fossilen Energieträger: Zwar gehen auch sie ursprünglich auf organische Materie zurück (Erdöl entstand aus abgestorbenem Plankton, Kohle aus Wäldern), doch war das in ihnen gebundene Kohlendioxid für Jahrmillionen dem atmosphärischen Kreislauf entzogen und wird erst seit Beginn der Industrialisierung durch Verbrennung in immer noch wachsendem Maß in die Atmosphäre freigesetzt. Das führt zu einem Anstieg der durchschnittlichen Lufttemperatur (Treibhauseffekt).
Hauptvorteil der Bioenergie ist, neben der Versorgung mit erneuerbaren statt endlichen Energieträgern, die Verringerung des Kohlendioxid-Ausstoßes in die Atmosphäre: Holz oder andere biogene Energieträger haben das in ihnen gespeicherte Treibhausgas Kohlendioxid im Laufe ihres Wachstums der Atmosphäre zunächst entzogen, die bei nachhaltiger Nutzung nachwachsende Vegetation bindet es recht schnell wieder.
Ihre Hotline zur sauberen Energie:
Telefon: +49 - (0) 345 - 478 21 56
Telefax: +49 - (0) 345 - 478 21 57
landmark power concepts GmbH
Matzwinkel 9
06118 Halle/Saale
Germany
Impressum
landmark power concepts gmbh
Telefon: +49-(0)345-47 82 15 6
Telefax: +49-(0)345-47 82 15 7
E-Mail: info_landmark-power.com
Internet: www.landmark-power.com
Geschäftsführer: Thomas Steinke
Ust.-Ident-Nr.: DE262986705
Handelsregister: HRB 8139 AG Stendal
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Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung der dargebotenen Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Autor behält es sich ausdrücklich vor, diese Seiten zu ändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.
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Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses:
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN IM KAUFMÄNNISCHEN VERKEHR der landmark power concepts GmbH
§1 Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der landmark power concepts GmbH gelten ausschließlich im kaufmännischen Verkehr mit gewerblichen Unternehmern. Sie gelten auch dann für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
(2) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen erkennt die landmark power concepts GmbH nur dann an, wenn die landmark power concepts GmbH den entgegenstehenden oder abweichenden Bedingungen schriftlich zustimmt.
(3) Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen durch die Unwirksamkeit von anderen Teilen nicht berührt.
§ 2 Vertragsabschluss
(1) Angebote der landmark power concepts GmbH sind bis zum Zeitpunkt der schriftlichen Auftragsbestätigung freibleibend und widerruflich.
(2) Für den Umfang der Lieferung ist allein die schriftliche Auftragsbestätigung der landmark power concepts GmbH maßgeblich.
(3) Handelsübliche und/oder unwesentliche Änderungen behält die landmark power concepts GmbH sich vor, soweit sich die Änderungen auf die Konstruktion beziehen oder eine Verbesserung der Ware darstellen.
(4) Änderungen, Ergänzungen und/oder Nebenabreden des Vertrages bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Schriftform.
(5) Der Vertragsschluss erfolgt unter der Bedingung der richtigen und rechtzeitigen Lieferung der Ware durch den Großhändler an die landmark power concepts GmbH, sofern die Nichtlieferung nicht durch die landmark power concepts GmbH zu vertreten ist. Im Falle der nicht richtigen und/oder nicht rechtzeitigen Lieferung an die landmark power concepts GmbH wird der Kunde unverzüglich informiert. In diesem Fall hat der Kunde die Möglichkeit, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist, vom Vertrag zurückzutreten.
(6) Die an den Kunden zu liefernde Ware hat der Produktbeschreibung des Herstellers zu entsprechen. In der Werbung oder sonstigen öffentlichen Bekanntmachungen des Herstellers geäußerte Produktinformationen stellen keine vertragsgemäße Beschaffenheit der Ware dar. Bei Solarmodulen ist die vereinbarte Beschaffenheit dem Datenblatt des Herstellers (inkl. der Toleranzbereiche) zu entnehmen.
(7) Die landmark power concepts GmbH erteilt keine über die Gewährleistungszeit hinausgehende Garantien. Angaben zur Beschaffenheit stellen keine Zusicherung dar.
§ 3 Preise
(1) Der in der schriftlichen Auftragsbestätigung genannte Preis enthält die gesetzliche Umsatzsteuer und ist bindend. Der Preis versteht sich ohne Verpackungs- und Transportkosten. Diese werden gesondert in Rechnung gestellt.
(2) Transportrisiken können, sofern der Kunde dies in Auftrag gibt, von der landmark power concepts GmbH auf Kosten des Kunden versichert werden.
(3) Wird der Auftrag durch den Kunden geändert, ist ein neuer Preis unter Berücksichtigung der Mehr- oder Minderkosten zu vereinbaren.
(4) Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, ist die landmark power concepts GmbH dazu berechtigt, ohne Nachweis des Schadens einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 15 % des in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Nettobetrages zuzüglich etwaiger Mehrkosten gemäß Absatz 3 zu verlangen. Die Zahlung kann nicht verlangt werden, wenn der Rücktritt auf einer Pflichtverletzung der landmark power concepts GmbH beruht.
(5) Soweit von im europäischen Ausland ansässigen Kunden nicht oder nicht unverzüglich die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mitgeteilt wird, ist die landmark power concepts GmbH berechtigt, den Rechnungsbetrag entsprechend den umsatzsteuerlichen Vorschriften zu erhöhen.
§ 4 Zahlungsbedingungen
(1) Für den Kunden besteht eine Vorleistungspflicht. Grundsätzlich ist die Zahlung sieben Tage nach Zugang der Zahlungsanforderung der landmark power concepts GmbH zur Zahlung fällig. Fristgerecht ist die Zahlung nur, wenn sie innerhalb der genannten Frist auf einem Konto der landmark power concepts GmbH eingeht, bzw. ein Scheck einem Konto der landmark power concepts GmbH dauerhaft wertgestellt wurde. Eine andere Fristenregelung gilt nur dann, wenn diese in der Auftragsbestätigung genannt wird.
(2) Der Kunde kann gegen Forderungen der landmark power concepts GmbH nur aufrechnen, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der landmark power concepts GmbH anerkannt sind. Gleiches gilt für Leistungsverweigerungsrechte.
(3) Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur dann zu, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
(4) Sofern der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, ist die landmark power concepts GmbH berechtigt, alle offenen Forderungen, die ihr gegenüber dem Kunden zustehen, fällig zu stellen. In diesem Fall kann die landmark power concepts GmbH auch von Sicherungsrechten Gebrauch machen und/oder Eigentumsvorbehaltsrechte gemäß § 5 ausüben.
(5) Im Falle des Verzuges des Kunden ist die landmark power concepts GmbH berechtigt, ausstehende Leistungen jeder Art, auch aus anderen Verträgen aus der Geschäftsbeziehung, bis zur vollständigen Bezahlung zurückzuhalten, Schadensersatz zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
(6) Erfüllungsort für Zahlungen des Kunden ist der Sitz der landmark power concepts GmbH.
§ 5 Eigentumsvorbehalt/Sicherheiten
(1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung der aus der Geschäftsverbindung entstandenen Gesamtverbindlichkeiten Eigentum der landmark power concepts GmbH. Im Kontokorrentverhältnis gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung der landmark power concepts GmbH. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen leistet. Ein Saldo gilt als anerkannt, wenn der Kunde einer Saldenmitteilung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang widerspricht.
(2) Eine Verarbeitung oder Umbildung von Ware, die von der landmark power concepts GmbH gelieferter wurde, erfolgt stets im Auftrag der landmark power concepts GmbH, ohne dass insoweit eine Verpflichtung der landmark power concepts GmbH erfolgen kann.
(3) Erlischt das Eigentum an der Ware der landmark power concepts GmbH durch Verbindung, geht das Miteigentum an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig auf die landmark power concepts GmbH über.
(4) Der Kunde kann die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang verarbeiten und veräußern. Der Kunde ist verpflichtet, die von der landmark power concepts GmbH gelieferte Ware pfleglich zu behandeln. Der Kunde ist mit Gefahrübergang gemäß § 7 verpflichtet, die Ware auf eigene Kosten gegen Feuer-, Diebstahl-, Wasser- und Vandalismusschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
(5) Der Kunde tritt alle ihm zustehenden Forderungen in Bezug auf die Vorbehaltsware an die landmark power concepts GmbH ab. Die Abtretung beschränkt sich jeweils der Höhe nach auf den Preis der von der landmark power concepts GmbH gelieferten Ware einschließlich Mehrwertsteuer. Etwaige Kosten aus der Verwertung und Rechtsverfolgung hinsichtlich der abgetretenen Forderungen gehen zu Lasten des Kunden.
(6) Die landmark power concepts GmbH ermächtigt den Kunden widerruflich, die an die landmark power concepts GmbH abgetretenen Forderungen für seine Rechnung und im eigenen Namen einzuziehen.
(7) Die von der landmark power concepts GmbH gelieferte Ware darf ohne Zustimmung der landmark power concepts GmbH weder verpfändet noch sicherungsübereignet werden. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde die landmark power concepts GmbH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Ist der Dritte nicht in der Lage, die Kosten der Rechtsverfolgung durch die landmark power concepts GmbH zu erstatten, haftet der Kunde für den der landmark power concepts GmbH entstehenden Ausfall.
§ 6 Liefer- und Leistungszeit
(1) Liefertermine oder Fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, müssen schriftlich vereinbart werden.
(2) Sofern eine Lieferfrist vereinbart wurde, beginnt die Lieferfrist mit der Absendung der Auftragsbestätigung. Die Lieferfrist ist eingehalten mit Übergabe der geschuldeten Ware am Geschäftssitz des Kunden.
(3) Von der landmark power concepts GmbH genannte Fristen und Termine stellen keine Fixtermine dar.
(4) Können Liefertermine aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die der landmark power concepts GmbH die Lieferung oder die Erbringung der geschuldeten Leistungen nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen, nicht eingehalten werden, ist die landmark power concepts GmbH berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben und wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Die landmark power concepts GmbH ist verpflichtet, dem Kunden derartige Hindernisse und deren Ende unverzüglich mitzuteilen.
(5) Die von der landmark power concepts GmbH gelieferte Ware ist auch dann vom Kunden entgegen zu nehmen, wenn sie unwesentliche Mängel aufweist.
(6) Die landmark power concepts GmbH ist jederzeit zur Erbringung von Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, es sei denn, dass Teillieferungen oder Teilleistungen für den Kunden unzumutbar sind.
(7) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt der Kunde Mitwirkungspflichten, ist die landmark power concepts GmbH berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist, über die Ware anderweitig zu verfügen und den der landmark power concepts GmbH insoweit entstehenden Schaden ersetzt zu verlangen. Die Gefahr der Verschlechterung der Ware geht ab Beginn des Annahmeverzugs auf den Kunden über.
(8) Schadensersatzansprüche oder Verzugsschäden des Kunden, die auf einer von der landmark power concepts GmbH zu vertretenden Nichterfüllung beruhen, sind der Höhe nach begrenzt auf 0,5 % des Wertes des Teils der Gesamtlieferung, der infolge des Verzuges bzw. der Unmöglichkeit nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß genutzt werden kann, berechnet für jeden vollen Monat, maximal aber 10 % des Wertes der nicht gelieferten Ware. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, sofern die landmark power concepts GmbH nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
§ 7 Gefahrübergang
Sobald die Ware an die den Transport ausführende Person übergeben wurde oder zwecks Beförderung das Lager unseres Vorlieferanten verlassen hat, geht die Gefahr auf den Kunden über. Dies gilt auch bei Teillieferungen.
§ 8 Gewährleistung und Mängelhaftung
(1) Übernimmt der Vorlieferant der landmark power concepts GmbH oder der Hersteller der Ware zusätzliche Gewährleistungspflichten oder Gewährleistungsfristen für die Beschaffenheit der Ware, wird die landmark power concepts GmbH hierdurch nicht selbst verpflichtet. Rechte aus derartigen Zusagen stehen dem Kunden nur gegenüber dem Verwender der zusätzlichen Gewährleistungspflichten oder Gewährleistungsfristen zu.
(2) Die landmark power concepts GmbH übernimmt keine Gewähr bei ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Montage, fehlerhafter Inbetriebsetzung, natürlicher Abnutzung, fehlerhafter, nachlässiger oder unsachgemäßer Behandlung, nicht ordnungsgemäßer Wartung, ungeeigneten Betriebsmitteln, mangelhaften Bauarbeiten, ungeeignetem Baugrund oder ungeeigneten Befestigungskonstruktionen sowie chemischen, elektrochemischen, magnetischen oder elektrischen Einflüssen, sofern sie nicht von der landmark power concepts GmbH zu vertreten sind.
(3) Eine Haftung der landmark power concepts GmbH ist ausgeschlossen, wenn der Kunde oder ein Dritter unsachgemäß nachbessert oder ohne Zustimmung der landmark power concepts GmbH Änderungen an den von der landmark power concepts GmbH gelieferten Waren oder Leistungen vornimmt.
(4) Mängelansprüche gegen die landmark power concepts GmbH setzen voraus, dass der Kunde seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nach § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist und es sich nicht um unerhebliche Mängel handelt. Ist bei Anlieferung der Ware ein Schaden äußerlich erkennbar, so ist dies in einer vom Kunden und Anlieferer zu unterzeichnenden Empfangsbestätigung festzuhalten. Bei der Lieferung von Solarmodulen hat der Kunde mindestens zehn Prozent der Lieferung innerhalb von drei Werktagen nach Anlieferung auf Bruch zu prüfen und schriftlich zu rügen. Sämtliche anderen feststellbaren Mängel sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von sieben Werktagen nach der Ablieferung, schriftlich zu rügen. Für die Einhaltung der genannten Fristen ist der Eingang der Rüge bei der landmark power concepts GmbH maßgeblich. Mängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung nicht innerhalb der genannten Fristen entdeckt werden können, sind unverzüglich nach der Entdeckung ebenfalls schriftlich zu rügen. In diesem Fall sind Be- oder Verarbeitungen der gelieferten Waren unverzüglich einzustellen. Werden die genannten Fristen nicht eingehalten, ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen durch den Kunden ausgeschlossen.
(5) Liegt eine berechtigte und fristgerechte Mängelrüge des Kunden vor, kann die landmark power concepts GmbH nach ihrer Wahl eine Nachbesserung oder eine Ersatzlieferung durchführen. Für die Durchführung der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung hat der Kunde der landmark power concepts GmbH die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Gibt der Kunde die erforderliche Zeit oder die Gelegenheit nicht, ist die landmark power concepts GmbH von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit.
(6) Von den Kosten der Nachbesserung bzw. der Ersatzlieferung trägt die landmark power concepts GmbH ausschließlich die Kosten des Ersatzstücks und des Versandes.
(7) Der Kunde hat der landmark power concepts GmbH unverzüglich nach Bekanntwerden eines Mangels und der schriftlichen Anzeige des Mangels die Gelegenheit zu geben, sich vom Mangel zu überzeugen bzw. Proben der mangelhaften Ware zur Verfügung zu stellen. Wird der landmark power concepts GmbH diese Gelegenheit nicht eingeräumt, bzw. eine Probe nicht übersandt, entfallen alle Gewährleistungsansprüche.
(8) Für Schäden, die außerhalb der Kaufsache entstehen sowie für entgangenen Gewinn haftet die landmark power concepts GmbH nur bei Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit.
§ 9 Verjährung
(1) Alle Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren in zwölf Monaten.
(2) Die Verjährung wird gehemmt, wenn die landmark power concepts GmbH mit dem Kunden in Verhandlungen eintritt. Die Hemmung endet vier Monate nach der letzten schriftlichen Äußerung der landmark power concepts GmbH.
(3) Die vorgenannten, die gesetzlichen Regelungen einschränkende, Verjährungsbestimmungen gelten nicht für Ansprüche des Kunden wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
§ 10 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Für die Geschäftsbeziehungen des Kunden mit der landmark power concepts GmbH gilt ausschließlich das für Rechtsbeziehungen inländischer Personen untereinander anwendbare Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Der Gerichtsstand ist Halle/Saale. Die landmark power concepts GmbH ist berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
Bergey Windturbinen
Die Windturbinen des amerikanischen Herstellers gehören ebenfalls zu den bekannten Marken in der Branche.
Die Modelle lassen sich sehr vielseitig einsetzen. Umfangreiches Zubehör läßt auch hier kaum Wünsche offen. Der Hersteller gibt auf die Turbinen eine Gewährleistung von 5 Jahren.
Inclin Windturbinen
Die Inclin-Windturbinen lassen sich zur Batterieladung mit nachgeschaltetem Wechselrichter als Inselanlage oder mit einem Vorschaltgerät speziell als Heizmühle zur Warmwassererzeugung und Heizungsunterstützung einsetzen.
Die Windturbinen werden aus hochwertigen Materialien gefertigt, z.B. Carbon, Edelstahl etc.
Die Windturbinen werden in folgenden Varianten angeboten:
Das System ist mit einem automatischen Bremssystem ausgestattet. Bei sehr starkem Wind klappt die Anlage nach hinten und somit aus dem Wind (Helikopterprinzip).
weitere Informationen
SunClass Solarmodule - Aufgrund der ausgezeichneten Qualität der monokristallinen Zellen haben SunClass Solarmodule einen Modulwirkungsgrad von bis zu 14,9 %. Hohe Leistungsausbeute bei langer Lebensdauer, natürlich TÜV-geprüfte Sicherheit, 5 Jahre Produktgarantie und 25 Jahre Leistungsgarantie.
SunClass-Partnerschaft
Als SunClass-Partner profitieren Sie als Händler oder Installateur:
Sie möchten ebenfalls SunClass-Händler werden? Kein Problem, dann kontaktieren Sie uns einfach. Wir freuen uns auf eine gute Partnerschaft!
Ihr besonderer Vorteil: ein hervorragendes Preis-Leistungsverhältnis und ausreichend Kontingente, die eine sichere Planung für jede Anlagengröße ermöglichen, egal ob
Eigenheim oder Freiflächenanlage.
Neue Leistungsklassen lieferbar! - SunClass Solarmodule nun von 175 bis 235 Wp!
Solyndra - das neue Flachdachsystem
SOLYNDRA wurde speziell für Flachdächer und Dächer mit geringer Neigung entwickelt und ist ein völlig neu konzipiertes Photovoltaik-Komplettsystem.
Durch die einzigartige Technologie nutzt SOLYNDRA mit seinen mit CIGS-Zellen bestückten zylindrischen Röhren sowohl direktes, als auch indirektes und reflektiertes Licht.
Eine flächendeckendere Belegung des Daches und kürzere Installationszeiten, als bei herkömmliche Flachmodulinstallationen, ermöglicht die spezielle Konstruktion des SOLYNDRA-Systems.
· für Flachdächer und Dächer mit geringer Neigung
· Nutzung von direktem, indirektem und diffusem Licht
· schnelle und einfache Installation
· flächendeckendere Belegung möglich, da keine gegenseitige Verschattung
· keine Beschwerung notwendig
· keine Dachdurchdringung, kein Schrauben – hinstellen, fertig!
Lassen Sie sich überzeugen! Gern senden wir Ihnen Infomaterial zu und planen Ihre Anlage.
Pergola-System
Das neuartige Pergola System ist für Kunden gedacht, die keine ausreichende Dachfläche für die Installation von Solarmodulen zur Verfügung haben, einen Carport oder anderweitige Überdachung suchen, diese jedoch sinnvoll nutzen möchten.
Das System läßt sich sehr einfach, schnell und zeitsparend installieren. Die Flexibilität des Systems ist einzigartig.
Dieses Pergola System wird ausschließlich aus Aluminium hergestellt und kann in verschiedenen Ausführungen und Farben geliefert werden.
Info Pergola System
Windnews
Nachfolgend eine Auswahl der zur Verfügung stehenden Flächen
Dachflächen:
Solarplanung
Die landmark power concepts GmbH plant und errichtet größere Dachflächenanlagen sowie Solarparks im In- und Ausland.
Unsere Kunden erhalten einen Full-Service von der ersten Anfrage bis hin zum fertigen Projekt.
Sämtliche Genehmigungen, die zum Bau und Betrieb der Anlagen notwendig sind, werden durch uns beigebracht. Wir begleiten unsere Kunden auch im Bereich der Finanzierung und vermitteln an kompetente Partner, wie z.B. die Deutsche Bank.
Haben Sie eine geeignete Fläche, egal ob Dach oder Freifläche anzubieten, sprechen Sie uns bitte an.
Möchten Sie hingegen in diesem Bereich investieren und Photovoltaikanlagen gewinnbringend betreiben, dann ist die landmark power concepts GmbH ebenfalls der richtige Ansprechpartner.
Solarnews
Referenzen Großwindanlagen
Windparks in Deutschland in Zusammenarbeit mit der Wotan-Gruppe
Alles Vestas V90, 2 MW auf 105m-Turm schlüsselfertig
Projektentwicklung
Referenzen Kleinwindanlagen
Hier eine Auswahl an Projekten mit Kleinwindanlagen
Weitere Projekte im Bild
1,5 kW Wind 1,5 kWp Photovoltaik Dieselgenerator
Präsentation von sauberer Energie auf dem Messestand von BMW
3 kW Windturbine 2 kWp Photovoltaik Dieselgenerator
Referenzen Photovoltaik
Landmark als Zulieferer für kleine und große Projekte tätig. Mit Partnerfirmen errichtet Landmark auch Anlagen.
Hier eine kleine Auswahl:
First Solar
Sanyo HIP 215/214 NKHE5
Sanyo HIP 215/210/205 NKHE1
Sanyo HIP 230/225/220 HDE1
Sanyo HIT 240/235 HDE4
Schott ASI 78/81/86/89
Schott ASI 95/97/100/103
Schott poly 165/170/175/180
Schott poly 217/220/225/230
Sharp NA-Serie 85/90
Sharp NA-F Serie 115/121/128
Sharp NU-180E1
Sharp NU-E235E1
Sharp ND-170E1F
SC 175-190-72M
SC 175-190-72MS
SC 220-235-96M
Trina Solar TSM-DC01
Trina Solar TSM-PC05
Yingli YL 180(23)P
Datenblätter
Schott
Sharp
Trina
Yingli
Die hier dargestellten Logos sind Eigentum der jeweiligen Firmen. Sie unterliegen dem Markenrecht.
SMA
SB 1100 / 1700
SB 1200 / 1700
SB 2500 / 3000
SB 3300 / 3800
SB 2100 TL
SB 3300 TL HC
SB 3000 / 4000 / 5000 TL-20
SB 2000 / 2500 / 3000 HF
SMC 4600 / 5000 / 6000 A
SMC 6000 / 7000 / 8000 TL
SMC 7000 HV
SMC 9000 / 10000 / 11000 TL
SMC 9000 / 10000 / 11000 RP
Sunny Tripower
IG 15 / 20 / 30 / 40 / 60 HV
IG plus 35/50/70/100/120/150
IG TL 4.0 / 5.0
Übersicht SP 25 - 55
SOLPLUS 25 / 35 / 50 / 55
SOLPLUS 100
SOLPLUS 120
SOLPLUS 300
Fronius
Solutronic
SOLPLUS 25 - 55
SOLPLUS 100 - 120
IG Serie
IG plus Serie
IG TL Serie
SB 1100 - 3000
SB 3300 - 3800
SB 2100 - 3300TL
SB 3000 - 5000TL
SB 2000 - 3000HF
SMC 4600-6000A
SMC 6000-8000TL
SMC 7000HV
SMC 9000-11000TL
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Landmark in Tschechien aktiv 25.11.2009
Seit Mitte November ist Landmark nun auch in Tschechien aktiv. Gemeinsam mit dem Partnerunternehmen BL energy s.r.o. entwickelt Landmark Solarparkprojekte.
Dazu wurde bereits ein Vertrag über die Entwicklung eines Solarparkes in der Nähe der tschechischen Stadt České Budějovice (Budweis) unterzeichnet. Dort soll ein Solarpark auf einer Fläche von ca. 22 ha entstehen.
Derzeit ist Landmark dafür noch auf der Suche nach Investoren. Die Fakten sprechen für sich:
- gute Einstrahlungswerte
- hohe Einspeisevergütung
- günstige Rahmenbedingungen und Preise
Landmark mit bestem Quartalsergebnis 25.11.2009
Das III. Quartal bescherte der landmark power concepts GmbH das beste Quartalsergebnis in der Firmengeschichte.
Nach einem verhaltenen Beginn des Jahres 2009 explodierte
förmlich die Nachfrage nach Modulen, Wechselrichtern und
Montagegestellen zum Ende des II. Quartals und mit Beginn
des III. Quartals.
Derzeit hält die hohe Nachfrage an, so dass auch im IV. Quartal mit einem hohem Umsatz gerechnet wird.
Landmark vertreibt Solutronic Wechselrichter
08.12.2009
Neben SMA und Fronius nimmt landmark nun auch Wechselrichter des Herstellers Solutronic in die Produktpalette auf. Dieser Hersteller aus dem schwäbischen Grossbettlingen bietet neben einer breiten Produktpalette auch sehr innovative Produkte an. Die Features sind:
- niedriger Eigenverbrauch
- hoher Wirkungsgrad
- verschiedene Gehäusevarianten
- integrierte Kommunikation
- Fernüberwachung mit TCP/IP-Protokoll
- DE-Icing Box (ermöglicht abtauen der Module bei Schnee)
- Power Reduction Card
Wir laden unsere Kunden dazu ein, die nächsten Anlagen mit Wechselrichtern von Solutronic zu planen.
Landmark erweitert Produktpalette bei SunClass-Modulen 06.01.2010
Ab sofort bietet Landmark nun auch größere Leistungsklassen der beliebten SunClass-Module an.
Bei größerer Leistung konnte der Wp-Preis weiter gesenkt werden. Somit sind die neuen Größen attraktive Alternativen für die maximale Auslegung von Anlagen.
Die Module werden in folgenden Leistungsklassen angeboten:
- SunClass SC 190-72 M (190 Wp mono)
- SunClass SC 230-72 M (230 Wp mono)
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